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Keine Oberbürgermeister in Verwaltungsräten von Sparkassen?

Veröffentlicht am 18.02.2017 in Kommunalpolitik
 

Ein Bürgermeister oder Landrat, der dem Aufsichtsrat einer Sparkasse angehört, unterliegt einem Interessenkonflikt. Davon geht zumindest die Europäische Zentralbank aus.

In dem Entwurf eines Leitfadens für die Besetzung von Führungsorganen von Banken fordert die EZB deshalb, dass die Unternehmen „angemessene Maßnahmen“ ergreifen müssten. 
Darüber hinaus formuliert das Papier auch fachliche Kriterien (beispielsweise ein BWL-Studium), die viele kommunale Verwaltungschefs nicht erfüllen.

 

Diese Forderung wird seitens der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Wilhelmshaven als

unsinnige Forderung zurückgewiesen.
„Ein Wilhelmshavener Oberbürgermeister übernimmt „Kraft Amtes“ Verantwortung für hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  sowie umfangreichen  Haushaltsbudget.  Alleine deshalb wird der jeweilige Amtsinhaber genügend fachliche Qualifikationen mitbringen, auch  ohne BWL-Studium einem Verwaltungsrat der Sparkasse angehören zu können“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.
Unabhängig davon sind gesetzliche Regelungen wie z.B.  das Niedersächsische Sparkassengesetz. (NSpG) eine gute Medizin, um Interessenkonflikten von allen Verwaltungsratsmitgliedern vorzubeugen.
Die Kriterien für Verwaltungsratsmitglieder sind in den letzten Jahren seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits verschärft worden.  

„Einerseits gut, anderseits sollten die Kriterien nicht zu einer personellen Entkommunalisierung der Verwaltungsräte führen, so Block abschließend