Unsere Stadt Wilhelmshaven hat über den kommunalen Investitionsfonds für strukturschwache Kommunen des Bundes Mittel in Höhe von 4 809 263,43 Mio. Euro (Investitionspauschale 4,470 036,80 plus Eigenanteil 339 226,63) für Investitionstätigkeiten einsetzen können.
Möglich ist dies durch die Einrichtung eines vom Bund eingerichteten Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Damit wurden und werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz bis zu 90 % gefördert.
Die SGK-Wilhelmshaven fordert die dauerhafte Fortführung des kommunalen Investitionsprogramms über 2018 hinaus. Zusätzlich müssen vom Bund wesentlich mehr Mittel bereitgestellt werden.
„Natürlich werden dadurch die strukturellen Probleme der Finanzausstattung der Kommunen nicht gelöst. Es bedarf weiterer