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Kommunalwahlrecht: SGK-Wilhelmshaven fordert Rückkehr zu d´Hondt

Veröffentlicht am 12.01.2017 in Aus den Arbeitsgemeinschaften
 

Die SGK-Wilhelmshaven (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik) fordert die umgehende Wiedereinführung des Sitzverteilungsverfahrens nach d´Hondt im Kommunalwahlrecht. Dieses Sitzverteilungsverfahren galt bis 2006 in Niedersachsen und ist damals von einer CDU/FDP-Landesregierung abgeschafft und durch das Verfahren nach Hare-Niemeyer ersetzt worden.

Die letzte Kommunalwahl von 2016 hat nach Auffassung der SGK gezeigt, dass das Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer erhebliche Verwerfungen mit sich bringt und der Zählwert einer jeden Stimme nicht mehr sachgerecht abgebildet wird. „Insgesamt werden die Organe der Kommunen geschwächt und es besteht die Gefahr dauerhafter Handlungsunfähigkeit“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Bereits eine Änderung des Sitzverteilungsverfahrens in das bewährte Verfahren nach  d`Hondt würde dazu führen, dass Kleinstparteien (noch) keinen Sitz in der Vertretung erhalten und damit die Funktionsfähigkeit verbessert würde.