Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen ist eine Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehen. Ein wichtiger, von der Landesregierung bereits umgesetzter, Punkt war die Einführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister/ Innen und Landräte/ Innen.
Derzeit erarbeitet die SGK in Niedersachsen weitere Vorschläge für eine Novelle des NKomVG
Durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird für die Bildung einer Fraktion notwendige Zahl an Mandatsträgern in den Kommunalparlamenten auf mindestens zwei Ratsmitglieder festgelegt.
Nach Ansicht der SGK- Wilhelmshaven ist eine Änderung auf mindestens drei Mandatsträger notwendig, um das kommunale Ehrenamt attraktiver zu machen.
„Die Bildung einer Fraktion bietet Vorteile in der politischen Arbeit für die sich zusammenschließenden Ratsmitglieder. Das sind zum Beispiel Verbesserungen in der formalen Beteiligungsmöglichkeiten, Ausschussbeteiligung, aber auch eine Fraktionsfinanzierung. Aus zwei Mitgliedern bestehende „Kleinstfraktionen“ bilden sich deshalb aus diesen Gründen“, so der Wilhelmshavener SGK-Vorsitzende Volker Block
Zwischen den Fraktionsmitgliedern