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SPD-Heppens begrüßt Triage- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Veröffentlicht am 28.12.2021 in Ortsverein
 

Der SPD-Ortsverein Heppens begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem gesetzliche Regelungen über den Ablauf einer Triage geschaffen werden müssen. Menschen mit Behinderungen sollen so vor einer Benachteiligung geschützt werden.

„Das Urteil ist richtig, und die Kriterien eine Triage- Anlaufs müssen schnellstmöglich gesetzlich festgelegt werden“, so der Heppenser Ortsvereinsvorsitzende Volker Block. Deshalb geht die Forderung des Ortsvereins darüber hinaus, neben Menschen mit Behinderungen auch andere Gruppen, wie zum Beipiel ältere Mitbürger, besonders zu schützen.

In Krisensituationen kann es, wie jetzt durch die Pandemie, schnell zu einer kompletten Belegung von Intensivbetten und Beatmungsgeräten kommen. „Es muss eindeutig geregelt werden, wer dann den Anspruch auf Intensivbett und Beatmungsgerät erhält, und wer nicht“.

Menschen, die sich zum Beispiel ohne medizinische Notwendigkeit gegen eine Corona- Impfung entschieden haben, müssen dann auch einen möglichen Behandlungsnachteil bei einer entsprechenden Infektion in ihrer eigenen und freien Entscheidung berücksichtigen.

Menschen, die sich im Sinne der Allgemeinheit haben impfen lassen, oder die sich gegen Ihre Krankheit nicht impfen lassen können, sollten nicht unter dieser  Entscheidung anderer leiden müssen.

„Ich hoffe, dass die Bundespolitik die Triage-Abläufe aus diesen Gründen schnellstmöglich regelt, auch um das medizinische Personal bei solchen schwerwiegenden Entscheidungen zu schützen und zu unterstützen“, so Block abschließend.