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Nachrichten zum Thema Aus den Arbeitsgemeinschaften

Kommunale SPD-Politk sorgt für finanzielle Entlastungen in Wilhelmshaven

Der starke  Einsatz der SPD für die finanzielle Entlastung des städtischen und anderer kommunalen Haushalte trägt erste Früchte. 

„In der Vergangenheit wurden die  Kommunen gerne  für die Entlastung des Bundeshaushaltes belastet. Das ist jetzt anders. Deshalb bedankt sich die Wilhelmshavener SGK ausdrücklich bei der Bundes- SPD für deren  kommunalfreundliche Politik. Da wird es selbst für einen CDU-Oberbürgermeister schwierig  einen ausgeglichenen städtischen Haushalt zu verhindern, wenn der richtige Weg dann noch von einer SPD-Fraktion aufgezeigt wird“, so ein augenzwickender  SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

2013 hat die Stadt Wilhelmshaven zum Beispiel noch 8.575.000 Euro für die Grundsicherung im  Alter  im Alter  ausgegeben. Seit 2014 trägt der Bund die kompletten Ausgaben und hat somit für  eine  spürbare  Entlastung im städtischen  Haushalt.Zusätzlich hat die SPD dafür gesorgt, 

Kommunales Investitionsprogramm soll über 2016 hinaus geführt werden

Unsere Stadt Wilhelmshaven hat über den kommunalen Investitionsfonds für strukturschwache Kommunen des Bundes Mittel in Höhe von 4 809 263,43 Mio. Euro (Investitionspauschale 4,470 036,80 plus Eigenanteil 339 226,63) für Investitionstätigkeiten einsetzen können.
Möglich ist dies durch die Einrichtung eines vom Bund eingerichteten Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Damit wurden und werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz bis zu 90 % gefördert.

Die SGK-Wilhelmshaven fordert die dauerhafte Fortführung des kommunalen Investitionsprogramms über 2018 hinaus. Zusätzlich müssen vom Bund wesentlich mehr Mittel bereitgestellt werden.

„Natürlich werden dadurch die strukturellen Probleme der Finanzausstattung der Kommunen nicht gelöst. Es bedarf weiterer

SGK spricht sich für die Integrierte Stichwahl aus

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. (SGK) spricht sich für die Einführung der Integrierten Stichwahl bei (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen aus.

„Die Landesregierung hatte erfreulicherweise die Stichwahl in Niedersachsen wieder eingeführt. Allerdings lässt die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen sehr zu wünschen übrig, so der Wilhelmshavener SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Um die geringe Wahlbeteiligung zu umgehen und für den zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten eine möglichst große Wahllegitimation zu gewährleisten, ist die Integrierte Stichwahl als Wahlverfahren  mehr als geeignet.

 Bei der Integrierten Stichwahl wird die Stichwahl zeitgleich 

Privatisierungsbremse als zusätzlichen Schutz

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen (SGK)  bittet die Landtagsfraktion und die Landesregierung, anlässlich der Novellierung des NKomVG die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ zu prüfen.

„Es sollte den Kommunen das Recht eingeräumt werden, in ihrer Hauptsatzung zu bestimmen, dass vor einer Privatisierung wesentlicher Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Mit der Privatisierungsbremse soll erreicht werden, dass die Bevölkerung bei möglichen Privatisierungen eng eingebunden und beteiligt wird.

„In Wilhelmshaven wird zum Beispiel  oft die Sorge vor einer Privatisierung des Klinikum Wilhelmshaven  geäußert. Durch Einführung einer Privatisierungsbremse wird ein guter Schutz vor voreiligen Entscheidungen  geschaffen. Wenn es dann zu einer Privatisierung einer kommunalen Einrichtung kommt, bildet diese Entscheidung dann  den Willen der Bevölkerung ab“, so Block abschließend.

Änderung der Fraktionsgrößen notwendig

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen ist  eine Novellierung des Niedersächsischen  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehen. Ein wichtiger, von der Landesregierung bereits umgesetzter, Punkt war die Einführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister/ Innen und Landräte/ Innen.

Derzeit erarbeitet die SGK in Niedersachsen weitere Vorschläge für eine Novelle des NKomVG

Durch das Niedersächsische  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird für die Bildung einer Fraktion notwendige Zahl an Mandatsträgern in den Kommunalparlamenten auf mindestens zwei Ratsmitglieder festgelegt. 

Nach Ansicht der SGK- Wilhelmshaven ist eine Änderung auf mindestens drei Mandatsträger notwendig, um das kommunale Ehrenamt attraktiver zu machen.

„Die Bildung einer Fraktion bietet Vorteile in der politischen Arbeit  für die sich zusammenschließenden Ratsmitglieder. Das sind zum Beispiel Verbesserungen in der formalen Beteiligungsmöglichkeiten, Ausschussbeteiligung, aber auch eine  Fraktionsfinanzierung. Aus zwei Mitgliedern bestehende „Kleinstfraktionen“ bilden sich deshalb  aus diesen Gründen“, so der Wilhelmshavener SGK-Vorsitzende Volker Block

Zwischen den Fraktionsmitgliedern

SGK in Wilhelmshaven gegründet

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. ist der Zusammenschluss der sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD. In Wilhelmshaven ist die SGK jetzt im Rahmen eines eigenen SGK-Kreisverbandes vertreten. Zum Vorsitzenden wurde Volker Block gewählt, der auch Mitglied im Bezirksvorstand sowie im Landesvorstand der SGK-Niedersachsen ist.

"Die vermehrte Bildung von Kreisverbänden auf lokaler Ebende und damit einer kleinteiligeren Vernetzung ist Beschlusslage des Landesverbandes, die wir damit in Wilhelmshaven umsetzen", so Block. Politisches Ziel der SGK-Wilhelmshaven wird die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes sowie die EInbringung kommunaler Themen in die Landes- und Bundespolitik sein.

Die SGK wurde im Jahr 1978 in Kassel gegründet und zählt rund 25.000 Mitglieder. Dazu gehören Mitglieder der Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, Bezirksvertreter, in Ausschüssen tätige sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte

SGK will Privatisierungsbremse in den Kommunen

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen (SGK) bittet die Landtagsfraktion und die Landesregierung, anlässlich der Novellierung des NKomVG die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ zu prüfen.

„Es sollte den Kommunen das Recht eingeräumt werden, in ihrer Hauptsatzung zu bestimmen, dass vor einer Privatisierung wesentlicher Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Mit der Privatisierungsbremse soll vermieden werden, dass die Bevölkerung bei möglichen Privatisierungen nicht eng eingebunden und beteiligt wird.

„In Wilhelmshaven wird zum Beispiel  oft die Sorge vor einer Privatisierung des Klinikum Wilhelmshaven  geäußert. Durch Einführung einer Privatisierungsbremse wird ein guter Schutz vor voreiligen Entscheidungen  geschaffen. Wenn es dann zu einer Privatisierung einer kommunalen Einrichtung kommt, bildet diese Entscheidung dann  den Willen der Bevölkerung ab“, so Block abschließend.