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Privatisierungsbremse als zusätzlichen Schutz

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen (SGK)  bittet die Landtagsfraktion und die Landesregierung, anlässlich der Novellierung des NKomVG die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ zu prüfen.

„Es sollte den Kommunen das Recht eingeräumt werden, in ihrer Hauptsatzung zu bestimmen, dass vor einer Privatisierung wesentlicher Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Mit der Privatisierungsbremse soll erreicht werden, dass die Bevölkerung bei möglichen Privatisierungen eng eingebunden und beteiligt wird.

„In Wilhelmshaven wird zum Beispiel  oft die Sorge vor einer Privatisierung des Klinikum Wilhelmshaven  geäußert. Durch Einführung einer Privatisierungsbremse wird ein guter Schutz vor voreiligen Entscheidungen  geschaffen. Wenn es dann zu einer Privatisierung einer kommunalen Einrichtung kommt, bildet diese Entscheidung dann  den Willen der Bevölkerung ab“, so Block abschließend.

Änderung der Fraktionsgrößen notwendig

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen ist  eine Novellierung des Niedersächsischen  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehen. Ein wichtiger, von der Landesregierung bereits umgesetzter, Punkt war die Einführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister/ Innen und Landräte/ Innen.

Derzeit erarbeitet die SGK in Niedersachsen weitere Vorschläge für eine Novelle des NKomVG

Durch das Niedersächsische  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird für die Bildung einer Fraktion notwendige Zahl an Mandatsträgern in den Kommunalparlamenten auf mindestens zwei Ratsmitglieder festgelegt. 

Nach Ansicht der SGK- Wilhelmshaven ist eine Änderung auf mindestens drei Mandatsträger notwendig, um das kommunale Ehrenamt attraktiver zu machen.

„Die Bildung einer Fraktion bietet Vorteile in der politischen Arbeit  für die sich zusammenschließenden Ratsmitglieder. Das sind zum Beispiel Verbesserungen in der formalen Beteiligungsmöglichkeiten, Ausschussbeteiligung, aber auch eine  Fraktionsfinanzierung. Aus zwei Mitgliedern bestehende „Kleinstfraktionen“ bilden sich deshalb  aus diesen Gründen“, so der Wilhelmshavener SGK-Vorsitzende Volker Block

Zwischen den Fraktionsmitgliedern

SGK in Wilhelmshaven gegründet

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. ist der Zusammenschluss der sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD. In Wilhelmshaven ist die SGK jetzt im Rahmen eines eigenen SGK-Kreisverbandes vertreten. Zum Vorsitzenden wurde Volker Block gewählt, der auch Mitglied im Bezirksvorstand sowie im Landesvorstand der SGK-Niedersachsen ist.

"Die vermehrte Bildung von Kreisverbänden auf lokaler Ebende und damit einer kleinteiligeren Vernetzung ist Beschlusslage des Landesverbandes, die wir damit in Wilhelmshaven umsetzen", so Block. Politisches Ziel der SGK-Wilhelmshaven wird die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes sowie die EInbringung kommunaler Themen in die Landes- und Bundespolitik sein.

Die SGK wurde im Jahr 1978 in Kassel gegründet und zählt rund 25.000 Mitglieder. Dazu gehören Mitglieder der Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, Bezirksvertreter, in Ausschüssen tätige sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte

SGK will Privatisierungsbremse in den Kommunen

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen (SGK) bittet die Landtagsfraktion und die Landesregierung, anlässlich der Novellierung des NKomVG die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ zu prüfen.

„Es sollte den Kommunen das Recht eingeräumt werden, in ihrer Hauptsatzung zu bestimmen, dass vor einer Privatisierung wesentlicher Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss“, so der SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Mit der Privatisierungsbremse soll vermieden werden, dass die Bevölkerung bei möglichen Privatisierungen nicht eng eingebunden und beteiligt wird.

„In Wilhelmshaven wird zum Beispiel  oft die Sorge vor einer Privatisierung des Klinikum Wilhelmshaven  geäußert. Durch Einführung einer Privatisierungsbremse wird ein guter Schutz vor voreiligen Entscheidungen  geschaffen. Wenn es dann zu einer Privatisierung einer kommunalen Einrichtung kommt, bildet diese Entscheidung dann  den Willen der Bevölkerung ab“, so Block abschließend.