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SGK spricht sich für die Integrierte Stichwahl aus

Veröffentlicht am 18.09.2015 in Aus den Arbeitsgemeinschaften
 

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. (SGK) spricht sich für die Einführung der Integrierten Stichwahl bei (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen aus.

„Die Landesregierung hatte erfreulicherweise die Stichwahl in Niedersachsen wieder eingeführt. Allerdings lässt die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen sehr zu wünschen übrig, so der Wilhelmshavener SGK-Kreisvorsitzende Volker Block.

Um die geringe Wahlbeteiligung zu umgehen und für den zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten eine möglichst große Wahllegitimation zu gewährleisten, ist die Integrierte Stichwahl als Wahlverfahren  mehr als geeignet.

 Bei der Integrierten Stichwahl wird die Stichwahl zeitgleich 

mit dem ersten Wahlgang  durchgeführt. Die Wähler können auf ihrem Stimmzettel sowohl ihre Entscheidung für den ersten Wahlgang als auch ihre Wahlentscheidung für den eventuellen Fall einer Stichwahl erklären.

Bei den klassischen Stichwahlen zeigt sich auch immer wieder, dass bei den Bürgern die Wahlmüdigkeit steigt, wenn sie innerhalb kurzer Zeit zweimal an die Urne gehen müssen.

Dieser Effekt ist besonders dort zu beobachten, wo nach dem ersten Wahlgang schon vermeintlich alles klar ist und der zweite Wahlgang nur noch als bloße Formalie erscheint.

Mit der Intergierten Stichwahl umgehen wir diesen negativen Effekt. Zusätzlich ersparen wir den Kommunen einen hohen administrativen Aufwand der  z.B. durch das Drucken der Wahlunterlagen sowie die Rekrutierung der Wahlvorstände entsteht.

„Wir ersparen damit den Kommunen hohe Kosten und einen weiteren Termin, wo der Wähler an die Wahlurnen gerufen wird. Zusätzlich umgehen wir damit die geringe Wahlbeteiligung bei Stichwahlen und verschaffen damit den neu gewählten Amtsinhaber eine größere Legitimation“, so Volker Block abschließend.

In Deutschland werden bisher drei Modelle der Personenwahl durchgeführt.

  • Relative Mehrheitswahl in einem Wahlgang (Bundes- und Landtag)
  • abso­lute Mehrheit mit Stichwahl (Niedersachsen)
  • absolute Mehrheit im ersten, relative Mehrheit im zweiten Wahlgang  ( Baden-Württemberg u. Sachsen)

Bei der integrierten Stichwahl  (engl. Alternative Vote) kann jeder Wähler die Kandidaten in eine Reihenfolge bringen. Gibt es keine absolute Mehrheit, wird die Kandidatur mit dem geringsten Stimmenanteil ausgeschlossen,  und die Zweitpräferenzen der Wähler werden auf die verbleibenden Kandidaturen verteilt. Ergibt sich dann auch noch keine Mehrheit, wird das Verfahren so oft wiederholt, bis sich eine absolute Mehrheit ergibt.

Die Integrierte Stichwahl stellt an den Wählern im Vergleich zu den bisherigen Wahlverfahren keine größeren Anforderungen als bisher.